Seit 2014 breitet sich der Japankäfer (Popillia japonica) in Europa aus, insbesondere in der Lombardei (Italien) und seit 2020 auch im Tessin (Schweiz). Neue Funde wurden 2023 nördlich der Alpen und im Wallis verzeichnet. Im Sommer 2024 wurde ein Ausbruch in Basel registriert.
Sollte sich der Japankäfer weiter auch in Richtung Deutschland ausbreiten, drohen massive Schäden bei vielen Baumarten, Weinreben und landwirtschaftlichen Kulturen. Deshalb haben die deutschen Behörden im angrenzenden Lörrach (Südbaden) eine sogenannte Pufferzone eingerichtet. Dort gelten verschiedene Einschränkungen. Unter anderem dürfen Privatpersonen und Betriebe, die mit Grünschnitt oder Erde arbeiten, dieses nicht mehr in andere Gebiete außerhalb der Zone bringen. Damit soll verhindert werden, dass Larven in der Erde oder Käfer an den Blättern in umliegende Bereiche eingeschleppt werden. In der "Befallszone", die sich in einem Radius von einem Kilometer um die Fundstelle erstreckt, gilt zudem ein Bewässerungsverbot. Geräte und Fahrzeuge müssen innerhalb des Ein-Kilometer-Radius gesäubert werden, wenn Böden damit bearbeitet wurden.
Der Japankäfer ist acht bis elf Millimeter lang. Er ähnelt dem heimischen Gartenlaubkäfer. Sein Halsschild schimmert auffällig goldgrün. An jeder Körperseite befinden sich unterhalb der Flügeldecken, jedoch gut sichtbar, fünf weiße Haarbüschel sowie zusätzlich zwei Büschel am letzten Körpersegment. Der Käfer zeigt ein spezielles Alarmverhalten, wodurch er gut von anderen Käfern zu unterscheiden ist: Er spreizt ein Beinpaar seitlich ab.
Der Japankäfer kann überall nach Deutschland eingeschleppt werden, etwa als „Blinder Passagier“ an Fahrzeugen oder mit Pflanzen und Pflanzenteilen wie einem Blumenstrauß. Um eine Einschleppung zu verhindern, sollten Reisende Fahrzeuge und Gepäck vor der Rückreise aus stark befallenen Regionen (Norditalien, Südschweiz) gründlich kontrollieren. Zudem sollten keine Pflanzen, Schnittblumen, Gemüse oder Früchte mitgebracht werden.
Die Früherkennung ist das A und O bei der Bekämpfung von Pflanzenschädlingen wie dem Japankäfer. Sind Käfer gesichtet, müssen sofort Maßnahmen von behördlicher Seite ergriffen werden. Auch Bürger:innen müssen mithelfen. Wird ein verdächtiger Käfer gefunden, sollte man diesen einfangen und in einem verschlossenen Gläschen der Behörde (Pflanzenschutzamt) zur exakten Bestimmung mit Datum und Fundort übergeben. Generell gilt: Unabhängig von der Art des Schädlings, Pilzes oder Bakteriums kann es helfen, die Sohle der Schuhe regelmäßig zu säubern und zu desinfizieren.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und sein Bundesforschungsinstitut Julius-Kühn-Institut (JKI) beobachten die Situation und kooperieren mit den zuständigen Stellen für Pflanzengesundheit in den Bundesländern sowie mit Partnerländern in der EU und der Schweiz. Für die Kontrolle und die Einleitung pflanzengesundheitlicher Maßnahmen vor Ort, die auf die Ausrottung der Käfer abzielen, sind die Bundesländer verantwortlich. Bereits im Frühjahr 2022 hatte das JKI in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Notfallplan erarbeitet. Erfahrungen aus Italien zeigen, dass sich das Insekt innerhalb der ersten Jahre seines Auftretens bis zu zehn Kilometer pro Jahr natürlich ausbreiten kann.