Der Wald ist für viele Menschen ein Ort der Erholung. Millionen von Menschen gehen täglich in den Wald. Er bietet vielfältige Erlebnisse, Formen und Farben und ist wegen seiner Ursprünglichkeit und seines natürlichen Charakters unersetzlich. Seine Ruhe sowie die hohe Sauerstoffsättigung und Feuchtigkeit der Luft wirken sich zudem positiv auf unsere Gesundheit aus.
Zusätzlich ist der Wald Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, er schützt vor Gefahren und stellt uns diverse Leistungen zur Verfügung.
Nach §1 Bundeswaldgesetz werden die Funktionen des Waldes daher in die Schutz-, Nutz und Erholungsfunktion eingeteilt. Die Funktionen bringen vielfältige Ansprüche mit sich. Insbesondere unter den Erholungssuchenden kommt es in Ballungsräumen daher immer wieder untereinander sowie mit Eigentümern und Bewirtschaftern zu Konflikten. Die SDW verweist daher auf folgende Punkte, um alle Besucher im Wald willkommen zu heißen unter Einbeziehung aller Nutzer:innen und Eigentümer:innen.
Die SDW ruft Waldbesitzer:innen und -bewirtschafter:innen dazu auf, Besucher:innen im Wald willkommen zu heißen. Waldbesucher:innen sind eine Chance, die Faszination des Waldes in die breite Öffentlichkeit zu tragen und alle Bürger:innen zu Freund:innen des Waldes zu machen.
Neben Spaziergänger:innen und Wanderern kommen in den letzten Jahrzehnten vermehrt Erholungssuchende mit neuen Aktivitäten in die Wälder. So begegnen sich Reiter:innen, Radfahrer:innen, Mountainbiker, Geocacher, Kletterer und weitere Freizeitnutzer:innen in unseren heimischen Wäldern. Ihnen gemeinsam ist die Liebe zur Natur und zum Wald.
Während die einen Ruhe genießen, suchen andere Abenteuer und Bewegung. Die SDW begrüßt das Interesse der Bevölkerung am Wald. Damit alle Gruppen gleichermaßen den Wald nutzen können, sind jedoch Toleranz und Respekt notwendig.
Neben der Toleranz der Nutzergruppen untereinander, ist vor allem Respekt gegenüber der Natur gefragt. Oft unabsichtlich kann es durch eine starke oder falsche Beanspruchung des Waldes zu Schäden für die Natur kommen. Seltene Pflanzen werden ausgerissen oder beschädigt, Tiere an ihren Schlaf- oder Aufzuchtstätten werden gestört. Die Nutzung von unbefestigten Wegen ("Trampelpfade") oder Fahrstrecken kann zu Erosionsschäden oder Schäden am Wurzelwerk der Pflanzen führen. Daher ist es notwendig, dass sich Waldbesucher:innen an den vorgegebenen befestigten Wegen orientieren und beim Verlassen dieser, besondere Vorsicht walten lassen. Für Reiter:innen und Fahrradfahrer:innen sowie Mountainbiker besteht Wegegebot.
Für die einen ist der Wald Erholung, für die anderen ihr Arbeitsplatz. Allein der Bereich der Forstwirtschaft beschäftigt in Deutschland circa 68.000 Menschen. Der Wald stellt somit einen Wirtschaftszweig dar, der uns mit dem vielseitig einsetzbaren, natürlichen und nachwachsenden Rohstoff Holz versorgt. Im Wald begegnen sich somit immer wieder Erholungssuchende und Bewirtschafter:innen.
Mit den verschiedenen Waldpflegemaßnahmen wird Holz geerntet, es werden artenreiche Wälder gefördert und Wege verkehrssicher gehalten. Die Holzernte ist sehr gefährlich. Daher ist es dringend erforderlich, die Absperrung von Wegen einzuhalten. Die SDW wirbt hier für mehr Verständnis den Bewirtschafter:innen gegenüber.
Der deutsche Wald ist für alle da und rund um die Uhr offen – anders als in vielen europäischen Ländern. Er ist aber kein rechtsfreier Raum. Einige Regeln schützen den Wald und machen den Aufenthalt in ihm für alle Besucher:innen angenehmer. Die SDW bittet darum, sich dringend an das Rauchverbot im Wald zu halten. Dieses ist in vielen Bundesländern auf das Sommerhalbjahr begrenzt und schützt vor gefährlichen Waldbränden. Es gilt auch für Lagerfeuer.
Des Weiteren werden Waldbesucher:innen gebeten, mitgebrachte Verpackungen wieder aus dem Wald hinaus zu tragen. Gartenabfälle tragen Krankheitserreger und fremde Pflanzen in den Wald und bringen seinen Nährstoffhaushalt aus dem Gleichgewicht. Oftmals verdrängen nicht-heimische Pflanzenarten unsere Arten und beeinflussen damit das gesamte Ökosystem. In einigen Fällen kann dies zu direkten Folgen für uns Menschen führen, wie zum Beispiel beim Riesenbärenklau. Gartenabfälle sind daher auf dem Komposthaufen oder über Entsorgungsunternehmen zu beseitigen.
Für den Wald gilt grundsätzlich das freie Betretungsrecht, dennoch hat jeder Wald auch einen Besitzer. Fast die Hälfte des Waldes in Deutschland ist in Privatbesitz. Dieser sollte respektiert werden. Das Zelten im Wald benötigt daher eine Genehmigung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers oder ist auf ausgewiesene Plätze beschränkt.
Diese Regelungen helfen nicht nur, die Natur zu schützen und Konflikte zu vermeiden, sie schützen die Waldnutzer:innen auch vor Gefahren. Das Risiko waldtypischer Gefahren minimiert sich, wenn man die breiten, zur Nutzung angelegten Wege nicht verlässt.
Lange Kleidung und der Verzicht des Verzehrs von bodennahen Waldfrüchten schützen vor Zecken und Fuchsbandwurm. Bei Sturmgefahr sollte der Wald nicht betreten werden, da Äste herabstürzen könnten. Geben Sie Förster:innen und Waldarbeiter:innen außerdem in den Tagen nach größeren Stürmen Zeit, die Wege wieder verkehrssicher zu machen. Absperrungen und Hinweisschilder sind hier unbedingt zu beachten.