Der Wald beheimatet eine große Artenvielfalt, ermöglicht vielfältige Naturerlebnisse und steckt voller spannender Überraschungen. In unserem Waldknigge informieren wir Sie von A bis Z über vielseitige Themen rund um den Wald und klären Sie über richtiges Verhalten im Wald auf.
Waldameisen verteilen Pflanzensamen, fressen Schädlinge und dienen selbst als Nahrung für andere Tiere. Sie erfüllen somit wichtige Funktionen im Ökosystem Wald. In ihren ober- und unterirdischen Nesthügeln sorgen die vielen Gänge für Durchlüftung des Waldbodens, verhindern Überhitzung im Hochsommer und lassen aufgrund ihrer Form Regenwasser abperlen. Das komplexe reizgesteuerte Verhalten der Ameisen lässt das aufkommende Wetter erahnen. Fortbestehendes gutes Wetter lässt die Ameisen fleißig arbeiten und laufen, während sie bei aufkommendem Regenwetter in ihre Ameisenburg zurückkehren und alle Entlüftungs- und Nahrungseinbringungslöcher kurzweilig völlig verschließen.
Die fleißigen Ameisen verändern ihren Bau stetig, um die Stabilität zu verbessern und Pilzbefall vorzubeugen. Stochern Sie daher bitte nicht mit einem Stock darin herum! Die Zerstörung gefährdet ein ganzes Ameisenvolk.1
Zahlreiche gut markierte Wander- und Joggingrouten ermöglichen erlebnisreiche und erholsame Touren im Wald, ohne die Wege und Pfade verlassen zu müssen. Im Sinne der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen sollte dies auch nicht getan werden, denn: Sträucher, Gräser und Bäume gedeihen am besten, wenn sie nicht zertrampelt werden, und Tiere können sich ihrem natürlichen und instinktiven Verhalten am besten in Ruhe hingeben. Vollkommen verboten ist das Verlassen der Wege nur in Schutzgebieten oder anderen besonders sensiblen Bereichen (z.B. Naturverjüngungen, Forstkulturen oder Forschungsflächen). Zäune oder Hinweisschilder machen Sie darauf aufmerksam und sollten unbedingt beachtet werden!
Generell können die Bundesländer das Betreten des Waldes aus folgenden Gründen einschränken oder verbieten:
Egal, ob Hollandrad, Mountainbike oder E-Bike: Das Radfahren ist im Wald nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Strecken erlaubt. Dies regeln 16 Landeswaldgesetze und unterscheiden dabei zwischen Pfaden, Wegen und Straßen. Querfeldeinfahren ist grundsätzlich verboten, da es Boden und Vegetation schädigen und Wildtiere belasten und stören kann. Des Weiteren ist auch nicht jeder Boden gegen jede Belastung widerstandsfähig. Bremsmanöver und verschiedene Fahrweisen können Bodenerosionen und Wegschäden nach sich ziehen.
Daher gilt für Mountainbiker:innen bzw. Downhill-Fahrer:innen: Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Tourismusverband, bevor Sie eine Tour in fremden Terrain planen oder Sie steuern explizit ausgewiesene Mountainbike-Destinationen an. Denn: Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise. Bodenerosion und Wegeschäden können die Folge sein.
Ein altes Sprichwort sagt: „Vor den Eichen sollst du weichen und die Fichten wähl' mitnichten, auch die Weiden musst du meiden, aber Buchen sollst du suchen“. Diese mittelalterlichen Empfehlungen beruhen darauf, dass bei verschiedenen Bäumen ein Blitzeinschlag unterschiedlich sichtbar wird. Getroffen werden können Sie trotzdem alle.
Suchen Sie also keinen Schutz unter hohen freistehenden Bäumen! Auf freiem Feld sollten Sie sich mit geschlossenen Füßen auf den Erdboden hocken und im Wald niedriges Gebüsch und Dickungen aufsuchen. Vollkommen sicher sind Sie im Innenraum von Fahrzeugen, da diese den Blitz ableiten.
Grillen oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich eine wilde Feuerstelle an einem See, auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald befindet. An diesen Stellen und auch direkt neben dem Wald dürfen Sie auf keinen Fall ein Feuer entzünden! Zu groß ist die Brandgefahr und die damit einhergehende Zerstörung teilweise sehr großer Waldflächen. Es ist daher ratsam, einen Mindestabstand von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten.
Für Kinder bedeutet das Klettern auf Bäumen eine Menge Spaß und ist eine große Herausforderung. Denken Sie aber daran, dass dies auf eigene Gefahr geschieht! Vor dem Klettern sollten Sie zudem prüfen, dass keine Tiere, wie z. B. brütende Vögel, gestört werden. Lebensgefährlich ist das Klettern auf Holzstapel (Poltern) am Wegesrand. Diese Stämme dürfen nicht betreten werden.
Auch beim Klettersport gilt es, auf die Natur zu achten. Felsen sind häufig ein wichtiger Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten. Nutzen Sie daher bitte ausgeschilderte Kletterfelsen!
Aus Gründen des Wildschutzes und der unbeschwerten Erholung dürfen motorisierte Fahrzeuge Waldwege nicht befahren. Eine Sondererlaubnis haben Krankenfahrstühle und zum Beispiel Waldbesitzer:innen oder Forstbedienstete. Gleiches gilt selbstverständlich für das Abstellen des Autos. Sei es auf unbefestigtem Waldboden, vor (geschlossenen) Schranken, am Rand von Zufahrts- oder auf Waldwegen: Das Parken im Wald ist nicht erlaubt. Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Wanderparkplätze! Neben dem Natur- und Wildschutz sowie dem Faktor Erholung geht es hierbei auch um das Brandrisiko. Denn: Die heiße Abgasanlage und vor allem der Katalysator können trockene Vegetationsformen entzünden.
Tipp: Oft sind auch öffentliche Verkehrsmittel eine gute Alternative zum Auto. Ein weiteres Plus: So schützen Sie die Umwelt schon bei der Anreise.
Bei längeren Arbeiten im Wald, dem Verzehr von Waldfrüchten sowie einem längeren Aufenthalt im Wald sollten einige Regeln beachtet werden, um die eigene Gesundheit zu schützen. Deswegen weisen wir Sie auf Krankheiten, Überträger und Erreger im Wald hin.
Das Tollwutvirus wird in der Regel durch Bisse von Säugetieren übertragen und kann tödlich enden. Während früher Füchse die häufigsten Überträger waren, sind es heute Hunde. Stelle Sie also den Impfschutz von Ihnen und Ihrem Haustier sicher. Nach einem Biss durch das erkrankte Tier beginnt die Krankheit beim Menschen mit Auffälligkeiten um die Bisswunde herum und charakteristischen Beschwerden, wie Kopfschmerzen und Appetitlosigkeit. In Folge dessen kann es zu Gemütsverstimmungen, Ängsten und einer Lähmung der Atemmuskulatur kommen.
Hantaviren werden von Kleinnagern und -säugern, am häufigsten von der Rötelmaus, übertragen. Der Erreger befindet sich in Speichel, Urin und Kot, der selbst getrocknet und zu Staub zerfallen noch infektiös ist. Wenn Menschen ihn einatmen oder gebissen werden, können sie sich anstecken. Auch beim Arbeiten oder Spielen im Wald (v.a. in Buchenwäldern) mit befallener Erde kann das Virus über kleine Verletzungen der Haut in den Körper gelangen. Die Symptome sind grippeähnlich.
Sowohl Haus- als auch Wildschweine sind von der Afrikanischen Schweinepest betroffen, die sich seit einigen Jahren auch in Europa ausbreitet. Für Menschen und Haustiere ist sie ungefährlich, für Schweine jedoch meistens tödlich. Die Übertragung erfolgt über Sekrete von bereits infizierten Tieren oder indirekt beim Fressen von Speiseabfällen oder durch kontaminierte Gegenstände wie Jagdausrüstung, Maschinen oder Kleidung.
Die unspezifischen Allgemeinsymptome haben einen sehr schweren Verlauf. Zur Eindämmung der Seuche sollten aufgefundene Schweine nicht angefasst werden und Abfälle im Außenbereich immer verschlossen werden.
Im Wald zurückgelassener Müll führt dazu, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden. Zudem bedroht er Tiere, die sich an Glasscherben, Blechteilen und Kronkorken verletzen können. Plastikteile werden oft als Nahrung aufgenommen und führen dann zu schweren Gesundheitsstörungen.
In Schnüren und Drähten können sich Wildtiere verfangen. Tiefe Einschnürungen führen zu einem langsamen und grausamen Tod. Lassen Sie also bitte nichts liegen!
In Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen, die Wildtiere und andere Waldbesucher:innen stören könnten. Bei Belästigung durch laute Musik können auch in nicht geschützten Wäldern Geldbußen erhoben werden. Vogelstimmen, Blätterrauschen und andere waldtypische Geräusche sind ein unvergleichlicher Genuss – ideal zur Entspannung. Außerdem kann man Wildtiere länger beobachten, wenn sie sich nicht gestört fühlen.
Für den Notfall gibt es forstliche Rettungspunkte, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. So kann der Rettungsdienst schnell und zielsicher zur Unglücksstelle gelangen. Sowohl Schilder am Wegrand als auch die kostenlose Rettungs-App „Hilfe im Wald“ zeigen diese Punkte auf.
Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und bietet die Gelegenheit zu einem schönen Naturerlebnis. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss selbstverständlich zuhause entsorgt werden (siehe auch unter "Müll").
Gerade im Sommer, wenn der Wald trocken und die Temperaturen hoch sind, ist die Waldbrandgefahr groß. Ein Funkenflug oder eine weggeworfene Zigarette können erhebliche Schäden anrichten. Deswegen ist vernünftiger Waldbrandschutz von immenser Bedeutung.
In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht daher ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. In Sachsen-Anhalt ist das Rauchen vom 15. Februar bis zum 15. Oktober verboten; in den übrigen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober. Ein völliger und ganzjähriger Verzicht auf das Rauchen im Wald ist jedoch immer zu empfehlen!
Das Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Zwischen Bäumen, auf Steigen oder schmalen Fußwegen ist das Reiten grundsätzlich verboten.
Ob eine bestimmte Art eines Weges geeignet ist, kann pauschal entschieden werden. Allerdings sind mit Kies oder Schotter befestigte Waldwege in der Regel bereitbar. Ein Erdweg in Mulden oder Senken kann hingegen so weich sein, dass er auch nach nur vereinzeltem Durchreiten für Fußgänger:innen unpassierbar würde.
Riesen-Bärenklau, auch Herkules-Staude genannt, verursacht Juckreiz, Verbrennungen, Entzündungen und Blasen auf der Haut. Besonders starke Reaktionen treten in Verbindung mit Sonnenlicht auf, weil das Gift der Pflanze den natürlichen UV-Schutz der Haut zerstört. Sollten Sie mit dem Riesen-Bärenklau in Kontakt kommen, waschen Sie die betroffenen Stellen mit Wasser und Seife gründlich ab.
Generell gilt für alle Waldbesucher:innen aufeinander Rücksicht zu nehmen, denn der Wald ist ein Erholungsgebiet für alle.
Auf die Pflanzen- und Tierwelt gilt es, besonders gut Acht zu nehmen. Alle Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Dazu gehört beispielsweise auch das Aufsuchen der Tiere, um sie zu fotografieren.
Bitte nehmen Sie in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sowie im Winter besondere Rücksicht!
Grundsätzlich gilt: Alles was in einem Wald wächst, gehört den jeweiligen Waldbesitzer:innen und nur sie dürfen über die Dinge in ihrem Wald verfügen. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Handstraußregelung, festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz.
Sie erlaubt, wildwachsende Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß zu pflücken. Auch Beeren, Nüsse, Pilze und Kräuter dürfen, sofern sie nicht geschützt sind, in geringen Mengen und nur zum eigenen Gebrauch gesammelt werden. Für das Sammeln aus gewerblichen Gründen oder in größeren Gruppen ist eine Genehmigung der Waldbesitzenden erforderlich. Ganze Pflanzen mit Wurzelballen darf man nicht entnehmen. In Naturschutzgebieten darf zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt nicht gesammelt werden.
Tipp: Waschen und kochen Sie nahe am Boden wachsende Früchte vor dem Verzehr, da sonst die Gefahr einer Fuchsbandwurminfektion besteht.
Holz, Äste, Zweige und Co. gehören folglich auch den Waldbesitzer:innen und dürfen nicht gesammelt werden. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Leseholz, das tot oder morsch ist, nicht für den Verkauf bestimmt und von selbst zu Boden gefallen ist. Laut den Landeswaldgesetzen von Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen dürfen Sie es in geringen Mengen mitnehmen. In den anderen Bundesländern und für Privatwälder brauchen Sie eine Genehmigung. Sollten Sie mehr Holz benötigen, können Sie einen Holzsammelschein bei der Gemeinde oder dem Forstamt beantragen.
Organisierte Veranstaltungen, Sportaktivitäten (wie Volkswandertage oder Fahrradrennen) und Feste bedürfen einer Genehmigung der Forstbehörde und/oder der Waldbesitzer:innen. Ausflüge von Vereinen, Schulklassen oder ähnliches sind normalerweise nicht genehmigungspflichtig. In Schutzgebieten sind Veranstaltungen in der Regel untersagt. Folgende Punkte sprechen für eine Genehmigungspflicht:
Pressemitteilungen, der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und Hinweistafeln im Wald geben Auskunft über die aktuelle Brandgefahr.
Waldbrandgefahrenstufen können ebenfalls bei der Einschätzung helfen. Während bei der ersten Stufe keine Einschränkungen bestehen, darf bei der höchsten Stufe (5) der Wald weder betreten noch befahren werden. Hiermit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird. Beachten Sie bitte auch die Rauchverbote (siehe auch unter "Rauchen") und die Regeln zum Grillen sowie Lagerfeuer (siehe auch unter "Grillen und Lagerfeuer")!
In einigen Bundesländern ist Skilanglaufen bzw. Skifahren im Wald überall erlaubt, in anderen nur auf Loipen bzw. Pisten. Fragen Sie vor Ihrem Ski-Ausflug beim jeweiligen Tourismusverband nach. Betrachtet man das Ganze unter Umweltschutz-Aspekten, sind die offiziellen Routen – auch beim Winterspaziergang – die beste Wahl.
Sie wurden meist unter Berücksichtigung des Wildtier- und Biotopschutzes festgelegt. Denn: Das Aufscheuchen von Tieren im Winter zehrt an ihren Kraftreserven und kann sogar zum Erschöpfungstod führen. Darüber hinaus sollten Loipen und Pisten ohne geschlossene Schneedecke nicht befahren werden, da hierdurch der Boden verdichtet und die natürliche Bodendecke beschädigt wird.
Grundsätzlich sind das Übernachten und Aufstellen von Wohnmobilen in Wäldern verboten. Nur bei Erlaubnis durch die Forstverwaltung und die Waldbesitzer:innen werden in einigen Bundesländern Ausnahmen gemacht.
Das Schlafen im Freien, beispielsweise in einem Schlafsack, ist erlaubt. Das Bauen fester Unterstände wie Hütten sowie das Aufschlagen von Zelten ist hingegen generell verboten.
Bei Interesse können Sie eine Genehmigung beim zuständigen Forstamt oder den verantwortlichen Waldbesitzenden anfragen.